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Informationen zum möglichen Gebäudemodernisierungsgesetz

Aktueller Stand zum zukünftigen Heizgesetz 

Die Regierungskoalition hat in einem Eckpunktepapier vorgesehen, dass das aktuell geltende Gebäudeenergiegesetz der Ampelregierung durch ein neues Gesetz, jetzt Gebäudemodernisierungsgesetz, ersetzt wird.

Insbesondere die 65-Prozent-Regelung, verankert im bisherigen Gebäudeenergiegesetz, soll gestrichen werden. Sie verpflichtete bisher Eigentümer, neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien zu betreiben.

Wer nun in Zukunft eine neue Heizung einbaut, kann neben einer Wärmepumpe, Fernwärme und hybriden Heizungsmodellen auch weiterhin eine einzelne Gas- oder Ölheizung einbauen. Damit soll die Entscheidungsfreiheit wieder in die Verantwortung der Hauseigentümer gegeben werden. „Die Eigentümer wüssten am besten, was in ihren Heizungskeller besser passt“ heißt es in dem Papier.

Voraussetzung dafür sei, dass diese Heizungen ab dem 1. Januar 2029 einen "zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe" nutzen. Das heißt, Verbraucher müssen einen Energielieferanten und einen Tarif wählen, der das gewährleistet.

Der Anteil "klimafreundlicher Brennstoffe wie Biomethan und synthetischem Treibstoff" muss demnach ab 2029 bei mindestens 10 Prozent liegen, den weiteren Anstieg wolle die Koalition per Gesetz in drei Schritten festlegen. Damit liegt es nun bei den Energieanbietern, Tarife mit Bio-Anteil anzubieten.

Allerdings ist vorgesehen, dass es für Heizungen auf Basis fossiler Brennstoffe keine staatlichen Förderungen gibt, wie es weiterhin bei Wärmepumpen und Fernwärme der Fall ist.

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz soll dem Vernehmen nach bis Ostern, d.h. April 2026 durch die politischen Instanzen gehen und danach in Kraft treten.

Sobald dies der Fall ist, werden wir an dieser Stelle wieder darüber berichten.